Der HELMA-BauSchutzBrief
Mit dem HELMA-BauSchutzBrief möchten wir unseren Bauherren – Ihnen – etwas eigentlich Selbstverständliches geben: Sicherheit und Vertrauen! Deswegen ist der HELMA-BauSchutzBrief auch bereits automatisch im Festpreis für jedes HELMA-Haus enthalten.
Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Ihren Traum vom eigenen Heim verwirklichen. Massiv & wertbeständig bauen wir Ihr Haus ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen während Sie entspannt den Baufortschritt verfolgen.
Darauf geben wir Ihnen “Brief & Siegel“.
Leistungen des HELMA-BauSchutzBriefs
Vertragserfüllungsbürgschaft
Im Auftragsumfang ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % des Hausvertrag-Festpreises (ohne eventuelle Nachträge) einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaft enthalten.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft erhält der Bauherr unmittelbar vor Baubeginn und diese ist bei der Hausübergabe Zug um Zug gegen Schlüsselübergabe zurückzugeben.
TÜV-Prüfung
Unmittelbar vor Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn findet durch den TÜV ein Prüftermin auf der Baustelle statt. Über die Prüfung erhält der Bauherr einen detaillierten Bericht.
Des Weiteren erhält der Bauherr vom TÜV eine Prüfbescheinigung über die unabhängige und für HELMA freiwillige Qualitätsprüfung.
Sollte die Erteilung einer Prüfbescheinigung aufgrund von Mängeln gefährdet oder ausgeschlossen sein, wird darauf bereits in dem vor der Abnahme erstellten Prüfbericht hingewiesen.
Mängelfrei & ohne Restarbeiten
Im Zuge der Hausübergabe wird mit Ihnen zusammen und auf Basis des TÜV-Berichts ein Abnahmeprotokoll erstellt. In diesem werden alle noch durch HELMA auszuführenden Restarbeiten und etwaige Mängel aufgelistet.
Die Mängelbeseitigung bzw. die Ausführung der Restarbeiten erfolgt nach der Hausübergabe selbstverständlich schnellstmöglich.
Damit Sie aber nicht nur unseren Worten vertrauen müssen, sondern auch ganz sicher sein können, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit abgearbeitet wird, überweisen Sie die letzte Rate des vereinbarten Festpreises nicht direkt an HELMA sondern auf ein, von einem deutschen Notar extra für Ihr Bauvorhaben eingerichtetes, notarielles Treuhandkonto. Die Auszahlung dieser Rate an HELMA erfolgt durch den Notar erst nach Ihrer schriftlichen Zustimmung. Sie erhalten somit von uns ein mängelfreies Haus an dem alle Restarbeiten abschließend ausgeführt wurden. Versprochen.
Das verstehen wir unter Sicherheit und Vertrauen!
Bauversicherungen
HELMA schließt für den Bauherrn bzw. das Bauvorhaben eine Rohbau-Feuerversicherung mit anschließender Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert, eine Bauherrenhaftpflicht- und eine Bauleistungsversicherung bei der SIGNAL IDUNA Gruppe ab.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gewährt Ihnen als Bauherr Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Ein solcher Anspruch kann zum Beispiel entstehen, wenn ein fremdes Kind beim Spielen auf dem Grundstück verunglückt.
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherrn vor finanziellen Schäden während der Bauzeit. Diese können z.B. durch Diebstahl von festeingebautem Material, mutwillige Zerstörung durch Dritte bzw. Schäden durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse (Sturm) entstehen.
Bei der Rohbau-Feuerversicherung ist das Haus während der Bauzeit (bis zu einem Jahr) gegen Feuerschäden versichert.
Die Wohngebäudeversicherung, die das fertige Haus gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichert schließt sich nahtlos an die Bauzeitversicherungen an. Die Laufzeit des Versicherungsvertrages für die Wohngebäudeversicherung beträgt zunächst 3 Jahre. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die Beiträge für die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung übernimmt HELMA in voller Höhe. Den Erstbeitrag für die Wohngebäudeversicherung inklusive Rohbau-Feuerversicherung übernimmt ebenfalls HELMA für Sie. Der Folgebeitrag zur Wohngebäudeversicherung ist vom Bauherrn zu übernehmen. Dieser wird jedoch erst bis zu 2 Jahre nach Baubeginn von der Versicherung in Rechnung gestellt.
Bauzeitgarantie
Für eine optimale Planbarkeit Ihrer finanziellen Situation und zur Vermeidung von doppelten Belastungen für z.B. Miete und Hausfinanzierung während der Bauphase garantieren wir Ihnen die Bauzeit Ihres neuen Eigenheims.
Die vertraglich vereinbarten Fristen berücksichtigen den Wunsch der Bauherren nach einem möglichst frühen Einzugstermin ebenso, wie unseren hohen Qualitätsanspruch an ein massives und wertbeständiges HELMA-Haus. Das heißt, wir sind nicht so schnell wie möglich, sondern so schnell wie nötig, um die hochwertige Qualität zu erbringen, die Sie von uns erwarten. Das garantieren wir Ihnen!
Kontakt zu HELMA
Ihr Kontakt zu HELMA
HELMA Eigenheimbau AG
Zum Meersefeld 4
31275 Lehrte
Telefon: 05132 / 8850-0
Telefax: 05132 / 8850-111
E-Mail: info@helma.de
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