44 | 32. Zusatzleistungen Bau- und Leistungsbeschreibung 32. Zusatzleistungen Zusätzliche Leistungen, gleich welcher Art, werden, soweit technisch möglich und zu- lässig, gegen Preisberechnung ausgeführt. Ebenso ist die Beauftragung der kompletten Malerarbeiten und / oder Teppichboden- und Parkettarbeiten möglich. Sollten bereits beauftragte Zusatzleistungen nach Vertragsschluss aus dem Leistungs- umfang entfallen (Teilkündigung), so erfolgt eine Gutschrift zu 85 % des Wertes bis zum Abschluss der Bemusterung. Danach kann die Gutschrift je nach Projektfortschritt deutlich geringer ausfallen. 33. Wichtige Anmerkungen zum Leistungsumfang Die im Vertrag enthaltenen Planungsleistungen beziehen sich auf den bei Vertrags- schluss vereinbarten Leistungsumfang. Nach Vorliegen aller Voraussetzungen gemäß „3. Planungs- und Ingenieurleistungen“ erfolgt das Freigabegespräch auf Basis der Vertragsplanung als Vorbereitung zum Bauantrag. Sofern nach Vertragsschluss Ände- rungen gewünscht sind, werden in der Regel zusätzliche, geänderte oder wiederholte Planungen erforderlich sein. Das kann zu erheblichen Mehrkosten führen, nicht selten werden Arbeiten erforderlich, die Kosten in Höhe von 5.000 € oder mehr entstehen lassen. Darüber hinaus ist in dem Fall auch mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen. Daher empfehlen wir Ihnen, uns alle Wünsche vor Vertragsschluss mitzuteilen. Gewünschte Änderungen von Sanitärobjekten (z. B. eine Badewanne mit einem größe- ren Volumen, Einbau einer Rain-Shower-Dusche) können aufgrund von Veränderungen in der Brauchwasseraufbereitung zu zusätzlichen Kosten führen. Bei der Ausführung von sichtbaren Betonflächen im Fassadenbereich, an Stützen oder Balkonuntersichten endet die HELMA-Leistung mit einer schalungsrauen Oberfläche. Alle schalltechnisch relevanten Bauteile Ihres HELMA-Hauses entsprechen in der Aus- führung den Maßgaben der DIN 4109 in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Da- rüber hinaus können, durch die örtliche Situation bedingt, zusätzliche Schallschutzmaß- nahmen gegen Lärmbelastung erforderlich werden, die zusätzliche Kosten verursachen. Die Planung und Herstellung von Außenanlagen, wie z. B. Terrassenanschüttung und Terrassenbefestigung, Müllboxen, Umzäunungen, Wegebefestigungen, Gartenarbeiten oder Bauzaunabsicherungen und das Anlegen einer Baustellenzufahrt (Baustraße) sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Soweit Ihre anschließende Gartengestaltung dazu führt, dass im Sockelbereich die Oberfläche der Fassade von Erdreich oder Pflasterung verdeckt wird, weisen wir da- rauf hin, dass diese Bereiche in Eigenleistung bzw. vom ausführenden Garten- und Landschaftsbauer fachgerecht abzudichten sind! Eine solche Abdichtung ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten am Bauort, z. B. gewichtsbeschränkte oder enge Zufahrtsstraßen, Hanglagen, kleines Grundstück mit zu geringen Lagermöglich- keiten, widrige Bodenverhältnisse, Grund- oder Schichtenwasser, Grenzbebauungen oder nicht vorhandener bzw. unvollständiger Erschließung, entstehen zusätzliche Kosten, die nicht im Festpreis enthalten sind.