Hausmodell auf Grundrissplänen

Nebenkosten im Einfamilienhaus – Steuern & öffentliche Nebenkosten

Neben den Verbrauchsnebenkosten Wasser/Abwasser, Strom und Gas fallen weitere monatlich zahlbare Nebenkosten im Einfamilienhaus an. Hier erfahren Sie, welche öffentlichen Nebenkosten auf Sie zukommen und wie viel Geld Sie dafür einplanen sollten.


Wie viel Grundsteuer-Nebenkosten für ein Einfamilienhaus muss ich zahlen?

Grundsteuer muss in Deutschland jeder Eigentümer von Grundbesitz bezahlen. Dazu zählen Grundstücke und Gebäude. Die Höhe der Grundsteuer-Nebenkosten wird wie folgt berechnet:

 

Einheitswert                x

Steuermesszahl        x     

Hebesatz

Erläuterung

Der Einheitswert stellt den Wert des Grundstückes mit, bzw. ohne Bebauung fest. Ohne Bebauung entspricht er den Quadratmetern des Grundstückes, multipliziert mit dem Bodenwert. Bei bebauten Grundstücken wird anhand des Ertragswertverfahrens, bzw. Sachwertverfahrens der Wert des Grundstückes, inkl. Bebauung berechnet.

Die Grundsteuermesszahl wird anhand der jeweiligen Grundstücksart erhoben. Entscheidend ist die Nutzungsart (Land- oder Forstwirtschaft, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Erbbaurecht), die Höhe des Einheitswertes sowie die Lage des zu bewertenden Grundstückes (alte oder neue Bundesländer).

Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und in der Haushaltssatzung für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Oft wird zwischen land- und fortwirtschaftlicher, gewerblicher und privater Nutzung unterschieden.

Beispiel eines unbebauten, zur privaten Nutzung vorgesehenen Grundstückes in Lehrte (Niedersachsen) – Stand 2020

100.000 Euro                       x

3,5 ‰                                 x              

440 %

Zu zahlende Grundsteuer

1.540 Euro im Jahr, die üblicherweise quartalsweise umgelegt werden und ebenso zahlbar sind.

   

Hinweis zur Neuregelung der Grundsteuer: Die Grundsteuer wird derzeit reformiert, da die Berechnung des Einheitswertes als verfassungswidrig eingestuft wurde. Ab dem 1.1.2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten. Bis dahin wird die bisherige Ermittlung anhand des Einheitswertes weitergeführt.


Wie hoch sind die Müllgebühren/Abfallgebühren?

Die Müllgebühren oder Abfallgebühren werden ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde oder dem zuständigen Landkreis festgelegt. In manchen Gebieten werden die Müllgebühren/Abfallgebühren in Abhängigkeit der Mülltonnengröße erhoben, in anderen Gemeinden wird der Abfall beispielsweise bei jeder Leerung der Abfallbehälter gewogen und zu einer für alle Bürger gleichhohen Grundgebühr hinzuaddiert. Die Gebühren für die Müllentsorgung werden in der Regel für den Restmüll und die Biotonne erhoben.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen oder Interesse an einem individuell geplanten HELMA Massivhaus? Bestellen Sie am besten noch heute unseren kostenlosen Hauskatalog. Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie uns in unserem Musterhauspark in Lehrte oder in einem unserer Musterhäuser in (fast) ganz Deutschland. Wir freuen uns auf Sie!

 

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