• Zwei Handpaare halten eine Energieeffizienzklassenskala in Form eines Hauses

Der Energieausweis

Der Energieausweis ist wie ein „Steckbrief“, der gebäudebezogen ausgestellt wird und sämtliche energetische Daten und Werte umfasst. Ein Energieausweises ist für eine grobe Prognose über die zu erwartenden Energiekosten unerlässlich und aus diesem Grund für Eigentümer, Käufer, Vermieter und Mieter gleichermaßen von Bedeutung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Wohngebäude mit einem besseren energetischen Standard auch höhere Verkaufs- und Mietpreise erzielen können. Der Energieausweis macht die energetische Ausstattung eines Wohngebäudes transparent.


Seit wann gibt es den Energieausweis?

Der Energieausweis wurde 2002 im Rahmen der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt. Zunächst wurde er nur für Bauherren und Käufer von Neubauten zur Pflicht. Als 2007 eine überarbeitete Version der EnEV in Kraft trat, wurden auch Eigentümer von Bestandsgebäuden nach und nach verpflichtet, einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude erstellen zu lassen, bis 2009 schließlich alle Wohngebäude davon betroffen waren. Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 die EnEV und weitere Verordnungen zu einem einheitlichen und modernen Gesetz zusammengeführt hat, sieht die verpflichtende Führung von Energieausweisen für alle Wohngebäude weiterhin vor.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen und was ist dabei zu beachten?

Der Energieausweis darf ausschließlich von ausgebildeten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu zählen Ingenieure, Architekten, Energieeffizienzexperten, Handwerksmeister und geprüfte Techniker mit einer laut GEG geforderten Zusatzqualifikation für Aussteller von Energieausweisen. Bevor Sie sich für einen bestimmten Aussteller entscheiden, sollte immer die konkrete Qualifikation geprüft, ein Vertrag mit Leistungsbeschreibung aufgesetzt und eine vorhandene Berufshaftpflichtversicherung des Ausstellers für etwaige Ansprüche bei fehlerhaft erstelltem Energieausweis sichergestellt werden. Bei der Datenermittlung ist größte Sorgfalt und eine Vor-Ort-Begehung zwingend notwendig. Nur in Ausnahmefällen könnten umfassende Bildaufnahmen als Alternative dienen.


Welche Daten werden im Energieausweis erfasst?

Der Energieausweis enthält sämtliche individuelle Gebäudedaten. Dazu zählen die Adresse, das Baujahr, der Gebäudetyp (z.B. Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus), die Gebäudenutzfläche, die Art der Heizung und Warmwasseraufbereitung, die Energieträger bzw. die Verwendung von erneuerbaren Energien, Lüftungs- und Kühlungsmodalitäten (z.B. Fensterlüftung, Lüftungsanlage, Wärmerückgewinnung, Klimaanlage), der Anlass der Energieausweis-Ausstellung (z.B. Neubau, Modernisierung, Vermietung/Verkauf), der errechnete Jahresprimärenergiebedarf, die Erfüllung der GEG-Anforderungen und -Mindeststandards, das angewendete Energiebedarfsberechnungsverfahren und bei Bestandsgebäuden die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen.

Wann bekomme ich den Energieausweis für mein HELMA Massivhaus ausgestellt?

Alle HELMA Massivhäuser werden als Effizienzhaus 55 EE ausgeführt. Wie in der Bau- und Leistungsbeschreibung (BLB) verankert, gehört eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur modernen Anlagentechnik aller HELMA-Häuser. HELMA Bauherren haben allerdings die Möglichkeit, die Haustechnik um eine noch effizientere Abluftwärme- oder Erdwärmepumpe und/oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung aufzustocken. Ergänzend haben wir auch attraktive Photovoltaik-Pakete in unserem Portfolio, die Ihr HELMA Massivhaus noch effektiver machen. Ganz gleich für welche technischen Module Sie sich entscheiden, wird nach Fertigstellung Ihres Neubaus ein sogenannter Blower-Door-Test durchgeführt, der die Luftdichtheit Ihres Gebäudes, die Einhaltung der GEG-Mindeststandards und die Erreichung des Effizienzhaus 55 EE-Standards überprüft und sicherstellt. Auf Basis dieser Werte wird im Anschluss der Energieausweis für Ihr Eigenheim erstellt und an Sie übermittelt.