• Grundstück erschlossen

Erschließung

Definition „Erschließung (eines Grundstücks)“

Im Zusammenhang mit Baugrundstücken und dem Zustand ihrer Bebaubarkeit fällt über kurz oder lang immer das Wort Erschließung. Die Erschließung eines Grundstücks bezeichnet die Einholung und Erledigung sämtlicher baulicher und baurechtlicher Maßnahmen, um ein zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestelltes Gebäude auf einem Grundstück vollumfänglich nutzen zu können. Wir verraten Ihnen zwischen welchen Erschließungszuständen unterschieden wird und wie sie definiert werden.


Was ist der Unterschied zwischen einem „nicht erschlossenen“, „teilerschlossenen“ oder „vollerschlossenen“ Grundstück?

Bevor ein Grundstück mit einem Gebäude bebaut werden kann, muss die Erschließung abgeschlossen sein. Jedoch nicht jedes Grundstück, das als „erschlossen“ verkauft wird, ist auch gleichzeitig vollerschlossen. Vor dem Kauf sollte daher unbedingt abgeklärt werden, ob für eine vollständige Erschließung weitere Unkosten für den Grundstückseigentümer zu erwarten sind. Unterschieden wird zwischen „nicht erschlossen“, „teilerschlossen“ oder „vollerschlossen“ wie folgt:

 

Vollerschlossen Teilerschlossen Nicht erschlossen
Wenn ein Grundstück sowohl an das Strom-, Wasser-, Abwasser und Straßennetz angeschlossen ist, gilt es als vollerschlossen. Ohne einen Anschluss an diese Versorgungsleitungen wird weder eine Baugenehmigung erteilt, noch ist ein Hausbau überhaupt möglich. Die einzige Ausnahme gilt hier für die Abwasseranschlüsse. In manchen ländlichen Gegenden könnte es unter Umständen keinen Anschluss an das Abwassersystem geben, weshalb die Installation eines Abwassertanks in diesem Fall Abhilfe schafft. Ein Anschluss an das Telekommunikations- und Gas- und Fernwärmenetz gehört übrigens nicht mehr zu den Voraussetzungen bei der öffentlichen Erschließung. Sollten Sie hier einen Bedarf für sich sehen, sollten Sie sich zuvor über die etwaigen zusätzlichen Kosten informieren. Wenn ein Grundstück teilerschlossen erworben wird, sind zwar schon Anschlüsse vorhanden, jedoch nicht alle, die notwendig sind. Möglicherweise existiert bereits ein Anschluss an das Straßennetz, jedoch nicht an das Versorgungsnetz. Erwerben Sie also ein teilerschlossenes Grundstück müssen Sie bedenken, dass zusätzliche Kosten auf Sie zukommen werden, um Ihren Hausbau starten zu können. Ist weder ein Anschluss an die Versorgungsleitungen noch an das Straßennetz vorhanden, gilt ein Grundstück als nicht erschlossen. Ein solches Grundstück wird auch als Rohbauland bezeichnet, wenn die Gemeinde der Bebauung bereits zugestimmt hat.

 


Bei wem liegt die Zuständigkeit für die Erschließung eines Grundstücks?

Bei der Erschließung eines Grundstücks wird zwischen der öffentlichen Erschließung und der privaten Erschließung unterschieden. Auch wenn sich der Verantwortungsbereich unterscheidet, so ist ein Großteil der Kosten für die Erschließung dennoch vom Grundstückseigentümer zu bezahlen. Wenn das Grundstück nicht ohnehin bereits beim Verkauf an den Grundstückseigentümer erschlossen wurde, muss dieser bei der zuständigen Gemeinde die öffentliche Erschließung beantragen. Die Gemeinde nimmt die öffentliche Erschließung vor und trägt ca. 10 Prozent der Kosten. Die restlichen 90 Prozent werden dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Die öffentliche und die private Erschließung unterscheiden sich wie folgt:

 

Öffentliche Erschließung Private Erschließung
Die öffentliche Erschließung endet an der Grundstücksgrenze und sorgt dafür, dass sämtliche Versorgungsleitungen (Wasser-, Abwasser-, Stromanschlüsse) bis zum Grundstück reichen. Ebenfalls gehört eine Anbindung an das Wege- und Straßennetz (inklusive Fußwege), eine ausreichende Straßenbeleuchtung sowie Lärmschutz (z.B. Lärmschutzwall oder Lärmschutzwände) und ggf. Grünflächen zur öffentlichen Erschließung hinzu. Nachdem die öffentliche Erschließung abgeschlossen ist und die Versorgungsleitungen bis zum Grundstück reichen, sorgt die private Erschließung dafür, dass die Versorgungsleitungen von der Grundstücksgrenze bis zum geplanten Gebäude gelegt werden.

 


Weitere Fragen und Fakten zum Thema „Grundstück“

Wenn Sie auf der Suche nach einem Baugrundstück für Ihr Eigenheim sind, empfehlen wir Ihnen, einen Blick in unseren Lexikoneintrag „Grundstücksfragen“ zu werfen, dem Sie viele wissenswerte Informationen zum Thema „Grundstück“ entnehmen können. Wenn Sie bereits auf der Suche nach einem Grundstück sind, nutzen Sie gerne unsere Grundstückssuche oder kontaktieren Sie uns persönlich. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und beraten Sie gerne!