Vertragsunterzeichnung beim Notar

Der Notartermin

Grundsätzlich erfordern Grundstücks- und Immobilienkaufverträge die Begleitung eines Notars, da die Rechtskräftigkeit von Kaufverträgen für Immobilien nur durch die notarielle Beurkundung zustande kommen kann und derartige Kaufverträge laut Gesetz beurkundungspflichtig sind.

Welche Aufgaben hat ein Notar?

Während der Vertragsabschlussphase sorgt der Notar mit seiner Beurkundung für die notwendige Rechtskräftigkeit des Kaufs. Darüber hinaus zählt es zu seinen Aufgaben beide Parteien, welche am Vertrag beteiligt sind über rechtliche Konsequenzen aufzuklären und den Kaufvertrag als unabhängiger Vermittler zu Gunsten von beiden Vertragsparteien auszulegen. Nach Abschluss des Vertrags ist der Notar für die Eintragung im Grundbuch, im Handelsregister als auch für die allgemeine Beurkundung zuständig. Zudem verwaltet er Zahlungen und zusätzliche Aufträge beider Vertragsparteien, welche den Immobilienkauf betreffen.

Was kostet der Notar?

Die Kosten für Notargebühren bei einem Grundstücks-, Wohnungs- oder Hauskauf sind in Deutschland einheitlich festgelegt. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Darin ist eine Tabelle aufgeführt, welche die Notargebühren in Abhängigkeit zum Geschäftswert darstellt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?

Das Aufgabenfeld des Notars beschränkt sich auf die Beurkundung und die Beglaubigung, wodurch Kaufverträge entsprechend abgeschlossen und erweitert werden können. Dabei arbeitet der Notar gegenüber beiden Vertragsparteien unabhängig und neutral. Falls gegen einen derartigen Vertrag auf rechtlichem Weg vorgegangen werden sollte ist ein Rechtsanwalt gefragt. Dieser vertritt die Interessen seines Mandanten und ist somit im Gegensatz zum Notar an eine der beiden Parteien gebunden.

Wie läuft eine notarielle Beurkundung ab?

Zu Beginn des vereinbarten Termins liest der Notar den entsprechenden Kaufvertrag noch einmal vor und erläutert alle rechtlichen Details. Sollten Änderungen oder Ergänzungen innerhalb des Vertrags seitens des Käufers gewünscht sein, ist nun der richtige Zeitpunkt diese anzusprechen. Der Notar muss daraufhin beurteilen ob die jeweiligen Anpassungen möglich sind. Außerdem sollten alle noch offenen Fragen bei diesem Termin gestellt werden, bis der Vertrag bei der Einigung schließlich unterschrieben wird. Danach wird von dem Notar dafür gesorgt, dass der Kaufvertrag im Grundbuch vermerkt wird. Zusätzlich muss er auch das Finanzamt über den Vertrag informieren, welches dem Käufer wiederum einen Grunderwerbssteuerbescheid zukommen lässt. Abschließend folgt dann noch die Kostenaufstellung seitens des Notars für die anfallenden Gebühren, erst wenn diese Rechnung bezahlt ist wird die Immobilie im Grundbuch vollständig umgeschrieben.

 

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