• Erbpachtgrundstück

Was ist ein Erbpachtgrundstück?

Bei Erbpachtgrundstücken handelt es sich um Grundstücke, an denen kein Eigentum, sondern ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht erworben wird. Der Eigentümer vergibt ein Nutzungsrecht (früher Erbpacht, heute Erbbaurecht) an seinem Grundstück, das in der Regel zwischen 50 und 99 Jahre beträgt. Im Gegenzug erhält der Eigentümer einen sogenannten Erbpachtzins oder Erbbauzins, der als jährliche Nutzungsgebühr bezahlt wird und üblicherweise zwischen 3 und 6 Prozent des Grundstückswertes beträgt. Die konkreten rechtlichen Inhalte sind im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt.


Was passiert nach Ablauf des Nutzungsrechts bei Erbbaurechtgrundstücken?

Da die Eigentümer von solchen Erbpacht- oder Erbbaurechtgrundstücken häufig Kirchen, Kommunen oder Stiftungen sind (theoretisch könnte jedoch jeder Grundstückseigentümer ein Erbbaurecht veräußern), können die Nutzungsrechte in vielen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit verlängert werden. Bei zwischenzeitlich gestiegenen Grundstückspreisen könnte der Erbbauzins bzw. Erbpachtzins jedoch ebenfalls deutlich höher ausfallen. Sollte der Eigentümer die Erbpacht nicht verlängern wollen, geht das Haus, das Sie auf dem Erbbaurechtgrundstück gebaut haben, automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Im Gegenzug erhalten Sie eine vertraglich vereinbarte Entschädigung, die mindestens zwei Drittel des Immobilienwertes betragen muss.

Was sind die Vor- und Nachteile von Erbpachtgrundstücken?

Ein klarer Vorteil vom Erbbaurecht ist, dass für Erbpachtgrundstücke kein einmaliger Kaufpreis gezahlt werden muss und sie dadurch, vor allem in Gebieten mit hohen Grundstückspreisen, eine sehr kostengünstige Alternative darstellen. Auf diese Weise fallen die einmaligen Investitionskosten deutlich geringer aus, als wenn mehrere Hunderttausend Euro für ein Grundstück sofort fällig werden. Im Gegenzug müssen Sie allerdings den Nachteil hinnehmen, dass Ihnen das Grundstück nie vollständig gehören wird, das Nutzungsrecht nach einer vereinbarten Zeit abläuft und auch das Haus, sofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wird, den Eigentümer wechselt. Diese Tatsache nehmen auch Banken häufig zum Anlass, den Wiederverkaufswert von Immobilien auf Erbbaurechtgrundstücken herunterzustufen und dadurch entweder den Zinssatz zu erhöhen oder die Finanzierung im schlimmsten Falle abzulehnen. 


Was ist die Alternative zu Erbpacht- / Erbbaurechtgrundstücken?

Wenn Sie sich mit dem Erwerb eines Nutzungsrechts an Erbpacht- bzw. Erbbaurechtgrundstücken nicht wohl fühlen, ist die beste Alternative, ein vollständiges und unbefristetes Eigentum an einem Grundstück zu erwerben. In unserem Hausbaulexikon finden Sie viele wichtige Informationen zu den Themen „Grundstücksfragen“, „Erschließung“ sowie weitere Fakten, die für Ihren Hausbau interessant sein könnten.

Nutzen Sie gerne auch unsere Grundstückssuche oder kontaktieren Sie uns persönlich. Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Hausbau und beraten Sie gerne!