• Sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz

Wärmeschutz – Definition des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes

Der Wärmeschutz ist ein wichtiges Instrument, um ein Gebäude bereits beim Bau mit dem notwendigen Klimaschutz auszurüsten. Gerade in Breitengraden, wo das Klima sowohl im Winter als auch im Sommer mitunter extrem und stark variierend ist, ist der Wärmeschutz unabdingbar. Auch in Deutschland reichen die Temperaturunterschiede von -20 Grad in den Winter- bis +40 Grad in den Sommermonaten. Um beiden Extremen gerecht zu werden, wird zwischen dem sommerlichen und dem winterlichen Wärmeschutz unterschieden, die in Bezug auf ihre Notwendigkeit unbedingt gleichzusetzen sind. Während das Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes in erster Linie ist, die Behaglichkeit im Gebäudeinneren aufrecht zu erhalten, soll der winterliche Wärmeschutz Wärmeverluste vermeiden und durch den daraus resultierenden geringeren Energieverbrauch eine nachhaltige und umweltbewusste Lebensweise unterstützen.


Was ist die Definition von winterlichem Wärmeschutz?

Der winterliche Wärmeschutz kann durch eine angemessene Wärmedämmung der Fassade erreicht werden und hat die Aufgabe, das Gebäudeinnere vor Wärmeverlusten und Feuchtigkeit zu schützen. Auf diese Weise soll ein angenehmes und angepasstes Raumklima geschaffen, der Wärmeverlust im Haus so gering wie möglich gehalten und die Bauteile im und am Haus vor Klimaschäden, Verrottung, Schimmel und anderen Feuchtigkeitseinwirkungen geschützt werden. Um eine ausgezeichnete Wärmedämmung zu erreichen, kann ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) eine mit einer Kerndämmung aus Mineralfaser ausgestatteten Verblendfassade (Klinker) oder eine monolithische Bauweise zum Einsatz kommen. Anders als bei den anderen beiden Bauarten kann bei der monolithischen Bauweise aufgrund der Dicke und der Beschaffenheit der porosierten Hochlochziegel aus Ton auf eine zusätzliche Dämmung komplett verzichtet werden. In der gesetzlichen Grundlage wird beim winterlichen Wärmeschutz von einem energetischen Mindestwärmeschutz gesprochen, der zwingend erreicht werden muss.

Was ist die Definition von sommerlichem Wärmeschutz?

Der sommerliche Wärmeschutz wird durch die Raumgröße, die Ausrichtung und Größe der Fenster, die Wärmedämmung der Fenster, Türen und Außenwände, die Funktionalität von Rolläden, Wärmedämmrollos, -vorhänge oder Jalousien (manuell oder elektrisch bei Sonneneinstrahlung) und die Wärmespeicherung von Bauteilen im Hausinneren beeinflusst. Das Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist, für eine gleichbleibende Behaglichkeit im Haus zu sorgen. Bei einem ungenügenden sommerlichen Wärmeschutz würden die Raumtemperaturen so sehr ansteigen, dass das Wohnklima nicht mehr angenehm und erholsamer Schlaf unmöglich ist.


Welche gesetzliche Grundlage ist für den sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz relevant?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt sowohl den winterlichen Wärmeschutz (§14) als auch den sommerlichen Wärmeschutz (§11). Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und hat in diesem Zuge die Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG) abgelöst und zusammengeführt.

Wie kann die Erreichung des Wärmeschutzes nachgewiesen werden?

Der winterliche Wärmeschutz wird standardmäßig bereits durch den Wandaufbau bzw. die Wärmedämmung und die ausgezeichnete Qualität aller verwendeten Bauteile und Materialien Ihres HELMA-Hauses erreicht. Die Erreichung des sommerlichen Wärmeschutzes wird Ihr persönlicher Fachberater bereits bei der Hausplanung mithilfe seines Planungstools anstreben. Dazu orientiert er sich mit der Ausrichtung und der Größe der Fenster sowie mit Einplanung von entsprechenden Sonnenschutzmaßnahmen an den gesetzlichen Vorgaben. Nach Abschluss der Hausplanung werden alle Details nochmals von unseren Fachabteilungen überprüft, eine Berechnung der Wärmedämmung durchgeführt und auf eine sichere Erreichung des sommerlichen Wärmeschutzes geachtet. Sollte dabei trotz aller Vorkehrungen festgestellt werden, dass Zusatzmaßnahmen zur Einhaltung des Wärmeschutzes notwendig sind, werden wir ein transparentes Angebot für Sie zusammenstellen. Um die Berechnung der Wärmedämmung durchführen zu können, wird die sogenannte U-Wert-Berechnungsformel herangezogen. Mit dem U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient gemeint, der umgangssprachlich auch Wärmedämmwert genannt wird. Bei der Kurzform wird das U aus dem Formelzeichen für den Wärmedurchgangskoeffizienten abgeleitet. Mit der U-Wert-Berechnungsformel wird der U-Wert ermittelt, der das Maß des Wärmeverlustes durch durch das entsprechende Gebäudeteil angibt. Nach der Hausübergabe wird ein Energieausweis erstellt und an Sie übergeben, der die Erreichung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes nachweislich dokumentiert.