• Grundstück Gemarkung vom Flurstück

Ablauf Grundstückskauf: Die nächsten Schritte, wenn Ihnen ein Grundstück gefällt

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Wie kann ich den Grundstückseigentümer ausfindig machen?

Wenden Sie sich an das örtliche Grundbuchamt oder das Katasteramt. Manchmal reicht auch schon die Befragung der Nachbarn. Für eine offizielle Anfrage benötigen Sie ein paar Angaben, beispielsweise die Grundstücksnummer bzw. Flurstücksnummer.

Wie finde ich die Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer?

Die Grundstücksnummer hilft Ihnen, den Eigentümer des Grundstücks ausfindig zu machen. Jedes Bundesland erlaubt den Zugang zum jeweiligen Geoportal. (Geben Sie in einer Suchmaschine einfach geoportal und Ihr Bundesland ein). Hier finden sie dann Kartenmaterial, sogenannte Liegenschaftskarten, aller Baugrundstücke mit Grundstücksnummern. Anhand der korrekten Grundstücksbeschreibung, Flur- und Flurstücksnummer usw. erfahren Sie beim zuständigen Katasteramt, wer der Eigentümer des Grundstücks ist. Viele Baubehörden oder Ämter erteilen diese Auskunft nur auf Antrag.


Checkliste: Was ist vor dem Grundstückskauf zu prüfen?

Haben Sie den Verkäufer Ihres Wunschgrundstückes ausfindig gemacht, können Sie diesen kontaktieren. Doch unterzeichnen Sie nicht sofort den Kaufvertrag!

Folgende Themen sollten Sie vor dem Kauf unbedingt klären:

  • Bebaubarkeit
  • Vorgaben des Bebauungsplans
  • Lage des Baugrundstücks
  • Bodenqualität
  • Altlasten
  • Infrastruktur
  • Erschließung und Netzqualität
  • Grundbucheintrag/Baulasten
  • Leitungs- und Wegerechte

Denn das ist wichtig: Nicht alle Grundstücke sind bebaubar. Auf einem Gartengrundstück oder im Außenbereich ist ein Hausbau nicht möglich. Es gibt verschiedene Arten von Grundstücken, die nur teilweise für eine Wohnraum-Nutzung geeignet sind. Auch da helfen und unterstützen die Gemeinden gerne mit Vorabinformationen.


Den Bebauungsplan prüfen

Festgesetzte Regeln im Bebauungsplan sind einzuhalten. Ohne B-Plan ist die Bebauung an die Nachbarn anzupassen. Das ist nicht immer ganz einfach und muss oftmals mit dem Bauamt verhandelt werden.

Was ist ein Bebauungsplan?

Beim Hausbau gibt der Bebauungsplan (B-Plan) vor, was erlaubt ist und was nicht. Im Bebauungsplan werden Haustyp (z.B. Haus mit Satteldach, Bungalow, Stadtvilla, Doppelhaushälfte), Dachformen, Anzahl der Stockwerke, maximale Haushöhe und weitere Details wie Dach- und Hausfarben festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ). Die GRZ gibt an, wie viel Grundfläche überhaupt bebaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 erlaubt bei einem 400-qm-Grundstück beispielsweise eine maximal bebaute Fläche von 160 qm. Die GFZ hingegen schreibt vor, wie viele Geschosse das Haus maximal besitzen darf. Eine GFZ von 1 erlaubt beispielsweise den Bau eines Bungalows, eine GFZ von 1,5 ein Haus mit Dachschrägen im Obergeschoss (Satteldach) und eine GFZ von 2 eine Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen. Abweichungen hiervon können aufgrund der maximalen Haushöhe möglich sein.

Bei Ihrem Hausbau müssen Sie sich also zwingend an die Vorgaben des B-Plans halten. In einigen seltenen Fällen können Ausnahmegenehmigungen erwirkt werden, hierfür wird allerdings immer ein Baugenehmigungsverfahren vorausgesetzt.

Was passiert, wenn mein Grundstück in einem (Wohn-) Gebiet ohne Bebauungsplan liegt?

In Neubaugebieten sind Bebauungspläne obligatorisch. Für Grundstücke in älteren Baugebieten (Baulücken) kommt es nicht selten vor, dass kein Bebauungsplan vorhanden ist. Dennoch ist hier nicht alles erlaubt. Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens müssen Sie sich Ihr Bauvorhaben genehmigen lassen. Grundsätzlich hilft es, sich in diesen Fällen an der Nachbarschaftsbebauung zu orientieren, da die Gemeinden bestrebt sind, ein harmonisches Stadtbild einzuhalten. Sind in Ihrer Umgebung beispielsweise ausschließlich Bungalows mit Flachdach zu finden, ist es unwahrscheinlich, dass Ihnen Ihre Gemeinde ein 2-geschossiges Haus mit Satteldach genehmigen wird.


Ist ein Bodengutachten zwingend notwendig?

Ein Bodengutachten ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, sollte aber bei jedem Grundstückskauf obligatorisch sein. Es gibt Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit, dass keine unerwarteten Bodenaustäusche während der Erdarbeiten und damit unerwartete Kosten auf Sie zukommen.


Der Notartermin

Wenn Sie das perfekte Grundstück für sich und Ihr Traumhaus gefunden haben, dann müssen Sie das Grundstück dem Grundstücksverkäufer abkaufen. Wenn Sie Ihren Kaufwunsch beim Verkäufer angemeldet haben, wird sich dieser in der Regel um einen Notartermin kümmern, bei dem der Grundstückskauf offiziell abgeschlossen werden kann.

Der Ablauf beim Notar sieh wie folgt aus:

  • Beim Notar wird der Kaufvertrag komplett verlesen. Rückfragen Ihrerseits können gestellt werden.
  • Nach der Verlesung wird von allen Vertragspartnern der Kaufvertrag unterschrieben und anschließend vom Notar an das Grundbuchamt weitergeleitet.
  • Nach der Grundbucheintragung bekommen Sie die Grundbuchunterlagen zugesendet. Da dies ein paar Wochen dauern kann und Sie die Unterlagen möglicherweise für die Baufinanzierung benötigen, können Sie Ihren Notar bitten, Ihnen die Kopie der Grundbucheintragung bereits im Voraus gegen eine kleine Gebühr per Mail zuzusenden.

Checkliste: Welche zusätzlichen Kosten können für das Baugrundstück anfallen?

  • Vermittlung/Makler
  • Notar
  • Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer)
  • Boden- und weitere Gutachten
  • Bearbeitungsgebühren der zuständigen Behörden
  • Erschließung
  • Vermessung
  • Freimachen des Grundstücks/Abriss

Nächster Schritt: Hausbau mit HELMA

Wir wünschen Ihnen viel Glück bei der Suche nach einem passenden Baugebiet! Haben Sie dann einen Grundstückskaufvertrag unterzeichnet, kommen Sie doch gern mit den Unterlagen vom Kauf und der Baubehörden zu uns. Unsere Fachberater helfen Ihnen dabei herauszufinden, welche Punkte es bei der Planung Ihres Traumhauses zu beachten gibt. Lassen Sie sich gern schon einmal von unseren Haus-Inspirationen inspirieren.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Planung und Errichtung Ihres Massivhauses, sondern beraten Sie auch gern im Hinblick auf die Finanzierung Ihres Traumhauses mit unserer unabhängigen Finanzierungsvermittlung der Hausbau Finanz GmbH. Ob mit einem gemütlichen Zuhause oder einer Immobilie zur Vermietung: mit HELMA gehen Sie als Häuslebauer sicher, dass sich Ihre Investition lohnt!

In folgenden Städten ist HELMA für Sie als Baufirma tätig:

Haben Sie noch Fragen? Oder ist Ihre Stadt nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns jederzeit – wir helfen gern!

 

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