• Bauantrag oder Bauanzeige stellen

Bauantrag stellen vs. Bauanzeige: So klappt der Weg zum Hausbau

Um ein Bauvorhaben realisieren zu können, bedarf es immer einer Baugenehmigung. Für die Beantragung der Baugenehmigung gibt es unterschiedliche Verfahren, die je nach Bundesland und Bauvorhaben variieren können. In erster Linie muss jedoch entschieden werden, ob Sie einen Bauantrag stellen oder stattdessen eine Bauanzeige machen möchten. Für beide Varianten gibt es gute Gründe, Vorschriften sowie Vor- und Nachteile. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt und verraten Ihnen die Unterschiede zwischen einer Bauanzeige und einem Bauantrag.


Welche Verfahren zur Beantragung der Baugenehmigung sind möglich?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, eine Baugenehmigung zu beantragen:

Bauantrag stellen Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens stellen Sie oder die Baufirma für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt. Das Bauamt prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen nach der vollständigen Bearbeitung eine Rückmeldung, ob Ihnen die Baugenehmigung erteilt werden kann. Sie erhalten also entweder eine Baugenehmigung oder eine Ablehnung des Bauantrags. Manchmal werden vorab auch noch weitere Unterlagen zur Prüfung vom Bauamt eingefordert.
Bauanzeige einreichen Wenn Sie sich für das Bauanzeigeverfahren entscheiden, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt eine Bauanzeige einreichen. Anders als beim Baugenehmigungsverfahren bekommen Sie hierfür jedoch keine Rückmeldung in Form einer Baugenehmigung. Die Baugenehmigung wird Ihnen beim Bauanzeigeverfahren durch Stillschweigen erteilt. Sofern Ihnen das Bauamt innerhalb einer Frist von vier Wochen keine Absage erteilt hat, können Sie die Bauanzeige als genehmigt ansehen und mit dem Bauprojekt beginnen.
   

 


Was ist der Unterschied zwischen einem Bauantrag und einer Bauanzeige?

Bauantrag Bauanzeige
Zur Pflicht wird ein Bauantrag, wenn Sie eine genehmigungspflichtige Bebauung vorhaben. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie vom Bebauungsplan abweichen wollen oder es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Auch bei einer Grenzbebauung ist ein Bauantrag einer Bauanzeige u.U. vorzuziehen. Auf Wunsch können Sie einen Bauantrag nämlich auch dann stellen, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Die Vorbereitung ist zwar aufwendiger als bei der Bauanzeige und meistens dauert es länger (ca. 3 bis 6 Monate), bis Sie die Baugenehmigung vorliegen haben, jedoch haben Sie bei Vorliegen einer Baugenehmigung die Sicherheit, dass das Bauamt keine Einwände zu Ihrem Bauvorhaben hat und auch nachträglich nicht erheben kann. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn der Bebauungsplan unterschiedlich auslegbar ist, Sie in Regionen mit starkem Gefälle (z. B. Notwendigkeit von Stützmauern, Schornsteinhöhe und -abstand zum Nachbarn, Veränderung des Gefälles oder Berücksichtigung der zukünftigen Straßenhöhe bei Neubaugebieten), bauen oder Ihre Nachbarn etwas gegen Ihr Bauvorhaben einzuwenden haben könnten. Eine Bauanzeige können Sie immer dann stellen, wenn ein Bauantrag nicht verpflichtend ist. Liegt ein gültiger Bebauungsplan für Ihr Grundstück vor und richtet sich Ihr Bauvorhaben exakt nach den Vorgaben aus dem Bebauungsplan, sind Sie berechtigt, sich für eine Bauanzeige zu entscheiden. Anders als beim Bauantrag bekommen Sie im Zuge einer Bauanzeige keine gesonderte Baugenehmigung. Die Baugenehmigung gilt nach einer Frist von vier Wochen als erteilt, wenn Sie vom Bauamt keine Ablehnung erhalten haben.
   

 


Wie beantrage ich eine Baugenehmigung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens?

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen möchten und sich für das Baugenehmigungsverfahren entschieden haben, müssen Sie einen Bauantrag bei dem für Sie zuständigen Bauamt stellen. Für die Erteilung einer Baugenehmigung im Baugenehmigungsverfahren wird der sogenannte Bauantrag eingereicht, der vom zuständigen Bauamt in allen Einzelheiten überprüft wird. Dazu zählen u.a. Dachneigung, Haushöhe oder das Einhalten von Abständen und Baufenstern. Durch den großen Umfang eines Bauantrages dauert die Prüfung beim Baugenehmigungsverfahren i.d.R. deutlich länger als beim Bauanzeigeverfahren. Die exakte Dauer variiert je nach Genehmigungsbehörde. Eine Dauer von drei oder mehr Monaten kann durchaus möglich sein. Der Vorteil einer Baugenehmigung ist, dass Sie als Bauherr nach erfolgter Erteilung sicher sein können, dass Ihr Bauvorhaben konform mit dem aktuellen Bebauungsplan und erlaubt ist. Bei Abweichungen von den erlaubten Regularien ist eine Baugenehmigung jedoch unabdingbar. Auch wenn für das betroffene Baugebiet kein Bebauungsplan existiert, muss zwingend ein Bauantrag gestellt werden. Die Kosten für den Bauantrag werden von der Genehmigungsbehörde festgelegt. Als Richtwert kann von 0,5 bis 1,0 Prozent der Baukosten ausgegangen werden.

FAQs zum Baugenehmigungsverfahren / Bauantrag

Was wird an Unterlagen benötigt, um einen Bauantrag zu stellen?

Die Baugenehmigung wird beim zuständigen Bauamt beantragt. Der Entwurfsverfasser muss folgende Unterlagen als Anlage in jeweils dreifacher Ausfertigung bereitstellen:

  • Lageplan
  • Berechnung der Nutz- und Wohnflächen sowie des umbauten Raumes
  • Bauzeichnungen
  • Nachweise von Statik, Dämmung und Schallschutz
  • Entwässerungsplan
  • Baubeschreibung
  • Unterschriebener Bauantrag
 
Wie lange dauert es bis zur Baugenehmigung, wenn ich einen Bauantrag stelle? Die Bearbeitungszeit eines Bauantrags variiert je nach Bauamt und Bauvorkommen in der Region, in der Sie Ihr Bauvorhaben planen, zwischen vier Wochen und sechs Monaten.
   

 


Wie beantrage ich eine Baugenehmigung im Rahmen des Bauanzeigeverfahrens?

Im Falle des Bauanzeigeverfahrens wird beim zuständigen Bauamt lediglich eine sogenannte Bauanzeige eingereicht. Eine Bauanzeige ist nur für Wohngebiete möglich, für die ein gültiger Bebauungsplan existiert. Die Voraussetzung ist, dass das zu genehmigende Bauvorhaben bebauungsplankonform ist und keine genehmigungspflichtigen Abweichungen vorsieht. Da der zuständige Planer für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich ist, werden die eingereichten Unterlagen vom Bauamt nicht einzeln überprüft, sondern lediglich zur Kenntnis genommen. Eine gesonderte Baugenehmigung muss daher nicht vom Bauamt ausgestellt werden, sondern ergibt sich durch das Stillschweigen des Bauamtes. Nach einer Frist von vier Wochen kann mit dem Bau begonnen werden, sofern das Bauamt innerhalb dieser Zeit nicht widersprochen hat. Die Kosten für eine Bauanzeige werden von der jeweiligen Behörde festgelegt und sind mit 0,2 bis 0,7 Prozent deutlich geringer als bei einem Bauantrag.

FAQs zum Bauanzeigeverfahren / Bauanzeige

Was wird an Unterlagen benötigt, um eine Bauanzeige einzureichen? Für die Einreichung einer Bauanzeige benötigen Sie eine Planskizze inklusive Beschreibung, das Bauanzeigeformular sowie den Energieausweis. Des Weiteren muss auf dem Bauanzeigeformular klar ersichtlich sein, auf welche Bauordnung und welchen Bebauungsplan Sie sich beziehen. Der Antragsteller erklärt mit der Bauanzeige ausdrücklich, dass er der alleinige Eigentümer ist. Bei weiteren Eigentümern muss eine Zustimmungserklärung vorliegen und parallel eingereicht werden.
Wie lange dauert es bis zur Baugenehmigung, wenn ich eine Bauanzeige einreiche? Die Bauanzeige gilt automatisch als genehmigt, wenn Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen nichts Gegenteiliges von der Bauaufsichtsbehörde / dem Bauamt gehört haben. Die Baugenehmigung wird durch Stillschweigen erteilt.
Welche regionalen Bezeichnungen werden analog für das Bauanzeigeverfahren verwendet?

Abhängig vom Bundesland oder der Region werden auch die Bezeichnungen

  • „Genehmigungsfreistellungsverfahren“
  • „Mitteilung über genehmigungsfreie Baumaßnahmen“
  • „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ und
  • „Antrag auf Baugenehmigung - vereinfachtes Verfahren“

analog zum offiziellen Begriff „Bauanzeigeverfahren” verwendet.

   

 


FAQs zur Baugenehmigung im Allgemeinen

Welche Voraussetzungen muss ein Grundstück erfüllen, damit es eine Baugenehmigung erhalten kann?

Für eine Baugenehmigung muss ein Grundstück zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Grundstück muss vollständig erschlossen sein. Eine teilweise Erschließung reicht nicht aus.
Das Grundstück muss als Bauland im Grundbuch eingetragen sein.
Wo oder wie kann ich die Baugenehmigung beantragen? Die Bauanzeige muss bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden, dort erfahren Sie auch, welche städtische Stelle für die Bauanzeige zuständig ist. In den meisten größeren Städten und Gemeinden gibt es ein Bauamt oder eine Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung ebensolcher Vorgänge.
Wer darf eine Bauanzeige oder einen Bauantrag stellen und kann in dem Zuge eine Baugenehmigung beantragen? Für die Einreichung der Bauanzeige ist die Unterschrift des Bauherren vonnöten. Diese kann entweder direkt auf der Bauanzeige geleistet werden oder auf einer Vollmacht, dass der Architekt oder die Baufirma, die für die Planung und Umsetzung Ihres Hausbaus zuständig ist, berechtigt ist, die Baugenehmigung in Ihrem Namen zu beantragen.
Wer ist berechtigt, eine Bauanzeige oder einen Bauantrag zu erstellen? Während Sie die Bauanzeige als Bauherr eigenständig einreichen dürfen, dürfen Sie den Bauantrag nicht ganz ohne Fachpersonal erstellen. Denn einige Unterlagen zur Beantragung einer Baugenehmigung müssen in Deutschland von einem Bauvorlageberechtigten angefertigt und unterschrieben werden. Über eine Bauvorlageberechtigung verfügen in der Regel Architekten, die Mitglied in der Architektenkammer sind und Bauingenieure, die der Ingenieurkammer angehören. Der Bauvorlageberechtigte ist rechtlich für den Inhalt, die Vollständigkeit und die sachgemäße Umsetzung während der Bauphase verantwortlich.
Kann ich eine Bauanzeige oder einen Bauantrag auch ohne Architekt einreichen? Die Einreichung der Bauanzeige oder des Bauantrags an sich können Sie als Bauherr eigenständig und ohne Architekt übernehmen. Für die Erstellung des Bauantrags und die Zusammenstellung der Unterlagen benötigen Sie einen Architekten jedoch zwingend.
Kann ich eine Bauanzeige oder einen Bauantrag selber einreichen? Die Baugenehmigung können Sie selbst beantragen bzw. einreichen oder Ihren Architekten / Ihre Baufirma damit beauftragen.
Wann sollte ich die Bauanzeige oder den Bauantrag stellen? Wir empfehlen Ihnen den Bauantrag oder die Bauanzeige zu stellen, sobald die Hausplanung komplett abgeschlossen ist und Sie alle benötigten Unterlagen zusammen haben, da die Bearbeitung im Bauamt je nach Antragsart und Wohnort einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Witterungsbedingt eignet sich der Winter auch nur bedingt, um mit dem Bau zu starten, sodass Sie bei der Beantragung der Baugenehmigung keine Zeit verlieren sollten.
Kann ich eine Bauanzeige oder einen Bauantrag erneut stellen, wenn die erste Bauanzeige abgelehnt wurde? Innerhalb von vier Wochen nach der Ablehnung der Baugenehmigung haben Sie die Möglichkeit, schriftlich einen Widerspruch beim zuständigen Bauamt einzulegen.
Aus welchen Gründen könnte ein Bauantrag oder eine Bauanzeige abgelehnt werden?  
  • Beeinträchtigung der Öffentlichkeit / Nachbarn
  • Das Grundstück oder das Baufenster sind nicht als Bauland eingetragen / vorgesehen und eignet sich nicht für die vorgesehene Bebauung
  • Das Bauvorhaben passt sich nicht oder nicht ausreichend gut in das Ortsbild ein
  • Mit dem Bauvorhaben würde gegen Naturschutz oder Denkmalschutz verstoßen werden
 
Wie hängt der lokale Bebauungsplan mit dem Bauantrag und der Bauanzeige zusammen? Wenn das Grundstück, das bebaut werden soll, innerhalb eines Bebauungsplans liegt und sich das geplante Bauvorhaben im Rahmen der Vorgaben aus dem B-Plan bewegt, kann in der Regel eine Bauanzeige eingereicht werden. Für alle anderen Bauvorhaben ist ein Bauantrag notwendig.
Müssen die Nachbarn über das Bauvorhaben informiert werden? Ob Nachbarn über Ihr Vorhaben oder die Beantragung einer Baugenehmigung informiert werden müssen, ist in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Während in Baden-Württemberg lediglich die Eigentümer angrenzender Grundstücke informiert werden müssen, müssen in Bayern alle Eigentümer von benachbarten Grundstücken in Kenntnis gesetzt werden. Zu diesen benachbarten Grundstücken zählen dabei nicht nur die direkt angrenzenden, sondern unter Umständen auch weitere Nachbarn in Sicht- oder Hörweite. In anderen Bundesländern wiederum gibt es keine Pflicht, die Nachbarn zu informieren. In der gesamten Bundesrepublik gilt jedoch, dass Nachbarn immer das Recht haben, gegen eine erteilte Baugenehmigung Widerspruch einzulegen. Sofern die Belange des Nachbarn tatsächlich beeinträchtigt werden, könnte der Widerspruch zumindest zu einer Bauverzögerung führen.
Darf ich direkt nach Erteilung der Baugenehmigung bauen? Welche Rolle spielt HELMA hierbei? Sobald Sie die Baugenehmigung vorliegen haben, können Sie theoretisch mit dem Bau beginnen. Bevor es mit dem eigentlichen Bauvorhaben richtig losgehen kann, sind jedoch einige Vorbereitungen zu treffen. Ihr Bauleiter wird nun Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke Ihres Hausbaus tätigen, die passenden Subunternehmer auswählen und zeitlich koordinieren. Währenddessen können die ersten Arbeiten auf Ihrem Grundstück beginnen, z.B. Bäume, Pflanzen oder Unkraut entfernen. Kurz bevor HELMA die Baustelle auf Ihrem Grundstück einrichtet, sollte ein Vermesser die ersten Messpunkte setzen. Die genauen Anforderungen hierfür erhalten Sie zum richtigen Zeitpunkt ebenfalls von Ihrem Bauleiter.
Was muss ich tun, wenn meine Baugenehmigung abgelehnt wird? Muss ich den Hausbau mit HELMA stornieren?

Wenn Ihnen die Baugenehmigung im ersten Schritt nicht erteilt wird, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  •  Zum einen können Sie einen offiziellen Widerspruch einlegen. 
Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, zusammen mit Ihrem persönlichen Fachberater nachträgliche Anpassungen an Ihrer Hausplanung so vorzunehmen, dass sie den Anforderungen des Bauamtes entsprechen.
Was passiert, wenn ich ein Haus ohne Baugenehmigung baue? Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, wozu in Deutschland unter anderem alle Wohnhäuser zählen, die ohne eine zuvor eingeholte Baugenehmigung errichtet werden, sind illegale Bauwerke und gelten als Schwarzbauten. Schwarzbau ist eine Straftat und kann neben Sanktionen und Bußgelderlass zu einer Beschlagnahmung oder Abrissanordnung führen.
Muss ich auch für einen Carport oder eine Garage, einen Bauantrag oder eine Bauanzeige stellen? Baurecht ist Ländersache und daher in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern gelten Carports mit einer Grundfläche von bis zu 30 oder 50 Quadratmetern und einer Wandhöhe von maximal drei Metern als genehmigungsfrei. In anderen Bundesländern müssen sämtliche überdachte Stellplätze und Garagen angezeigt und genehmigt werden. Auch innerhalb der Bundesländer kann es spezielle regionale Bestimmungen geben.
Kann man eine Bauanzeige oder einen Bauantrag auch nachträglich stellen? Sofern das eigentliche Bauvorhaben genehmigungsfrei ist oder dafür bereits eine Baugenehmigung vorliegt, können Sie für nachträgliche genehmigungspflichtige Baumaßnahmen eine Nachgenehmigung beantragen.
Kann ich einen Bauantrag auch vor dem Grundstückskauf stellen? Wenn Sie sich unsicher sind, ob das von Ihnen gewünschte Bauvorhaben auf einem bestimmten Grundstück realisierbar ist, können Sie als Kaufinteressent bereits vor dem Grundstückskauf einen Bauantrag stellen oder eine Bauvoranfrage tätigen. Eine Bauanzeige ist jedoch erst dann möglich, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind.
   

 


Wie hoch sind die Kosten für die Baugenehmigung meines Hauses im Vergleich?

Je nach Verfahren unterscheiden sich die Kosten für die Baugenehmigung Ihres Hauses. Auch regionale Unterschiede in der Preiserhebung machen eine pauschale Aussage schwierig. Grundsätzlich können Sie von folgenden Kostenspannen bei einer Bauanzeige oder einem Bauantrag ausgehen:

Kosten für einen Bauantrag: Zwischen 0,5 % und 1 % der Bausumme
Kosten für eine Bauanzeige: Zwischen 0,2 % und 0,7 % der Bausumme
   

 


Wie kann mich HELMA beim Beantragen der Baugenehmigung unterstützen?

Im Rahmen unseres ganzheitlichen Services für unsere Bauherren ist die detaillierte und vollständige Erstellung des Bauantrags oder der Bauanzeige selbstverständlich für Sie inklusive. Gerne dürfen Sie uns darüber hinaus eine Vollmacht für die Einreichung bei Ihrem örtlichen Bauamt erteilen und wir übernehmen nicht nur die Erstellung, sondern auch die Einreichung gerne für Sie. Wir sind nicht nur der Massivhaus-Anbieter Ihrer Wahl, sondern auch gerne unterstützend für Sie da.

Fazit und Entscheidungshilfe zwischen Bauantrag stellen und Bauanzeige einreichen

Bebauungsplan existiert und das geplante Bauvorhaben keine Grenzbebauungen oder genehmigungspflichtige Abweichungen vorsieht, empfehlen wir daher eine Bauanzeige. Schließlich sparen Sie Geld und wir können früher beginnen, Ihr Massivhaus zu bauen, um Ihnen Ihren Traum vom Eigenheim so schnell wie möglich zu erfüllen. Ihr persönlicher Fachberater berät Sie gerne, ob eine Bauanzeige für Ihr individuelles Bauvorhaben möglich ist. Sie haben weitere Fragen oder interessieren sich für einen Hausbau mit HELMA? Bestellen Sie sich gleich unseren kostenlosen Hauskatalog, stöbern Sie in unserem Hausbaulexikon, lesen Sie unsere Referenzen oder kontaktieren Sie uns persönlich. Wir beraten Sie gerne!