• Baustelle: Häuser im Rohbau

Hausanschlüsse für Ihren Neubau

Zugegeben, bei der Planung eines Bauvorhabens denken die meisten Bauherren wahrscheinlich nicht als allererstes an die Hausanschlüsse. Ohne die jeweiligen Hausanschlüsse würde der Neubau jedoch weder mit Strom, Energie, Trinkwasser, Telefon/Internet, noch Fernsehen versorgt werden. Hausanschlüsse sind daher unverzichtbar. Aus diesem Grund sollten die Hausanschlüsse Ihres Neubaus in der Termin- und Budgetplanung von Anfang an integriert werden. In unserem HELMA Hausbau-Ratgeber verraten wir Ihnen, was Sie dabei beachten müssen, welche Termine einzuhalten sind und welche Hausanschlusskosten in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden müssen. 


Welche (Haus-) Anschlüsse muss ich beantragen?

Mal abgesehen von den Anschlüssen für Strom und Wasser, die sowohl während der Bauzeit, als auch nach Fertigstellung des Hauses unabdingbar sind, gibt es noch weitere Hausanschlüsse, die Sie beantragen müssen.

(Haus-) Anschluss

Anmerkung

Baustrom/Strom

Baustrom ist für die Bauzeit genauso wie der Hausstrom nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens zwingend erforderlich.

Bauwasser/Wasser/Abwasser

Bauwasser werden bereits für den Bau Ihres Hauses benötigt. Auch nach Fertigstellung muss ein Wohnhaus selbstverständlich mit Wasser versorgt werden. Auch eine Abwassergenehmigung wird für jedes Grundstück benötigt.

Erdgas

Einen Erdgasanschluss benötigen Sie, wenn Sie Ihr Haus mit einer Gasbrennwerttherme beheizen möchten.

Telefon/Internet/(TV)

Um Ihr Haus mit Festnetztelefonie und Internet zu versorgen benötigen Sie einen Anschluss von dem für Ihr Grundstück zuständigen Netzbetreiber. Darüber hinaus bieten die Netzbetreiber auch Komplettlösungen an, die einen vollwertigen Fernsehempfang ermöglichen.

   

Stromanschluss

Baustrom und Bauwasser – für den Baubeginn zwingend erforderlich

Um Ihr Bauvorhaben überhaupt starten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Grundstück mit einem Anschluss für Baustrom und Bauwasser versorgt wird, denn das Bauwasser wird bereits beim Errichten der Bodenplatte u.a. zum Reinigen der Geräte und Hilfsmittel benötigt. Um Maschinen, die für den Bau notwendig sind, betreiben zu können, ist auch der Baustrom bereits zu Beginn Ihres Bauvorhabens unabdingbar.

Ist es möglich, sich die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser zu teilen?

Vor allem im Neubaugebieten, wo viele Häuser zeitgleich gebaut werden, liegt der Gedanke nahe, sich den Anschluss für Baustrom und Bauwasser mit seinem Nachbarn zu teilen. Allerdings nur in der Theorie, denn in der Praxis ist dieses Vorgehen in Deutschland verboten. Strom, der von einem Netzbetreiber bezogen wird, darf nicht weiterverkauft werden. Das Gleiche gilt auch für den Bezug von Wasser. Eine separate Beantragung von Baustrom und Bauwasser ist also zwingend erforderlich.

Müssen Sie die Anschlüsse selber beantragen?

Für die Beantragung von Baustrom und Bauwasser sowie der Hausanschlüsse ist der Bauherr zuständig. Die HELMA Eigenheimbau AG unterstützt Sie gerne dabei. Sie bekommen bereits in der technischen Baudurchsprache eine ausführliche Information von Ihrem Bauleiter zu den verschiedenen Anträgen. Auch während der Bauphase wird Ihnen Ihr Bauleiter bei allen Fragen beratend zur Seite stehen und mit Ihnen die Termine für die jeweiligen Anschlüsse abstimmen.


Hausanschluss an das Stromnetz – Beantragung beim örtlichen Netzbetreiber

Um Ihr künftiges Haus mit Strom zu versorgen, ist ein Hausanschluss an die Versorgungsleitung Ihres Netzbetreibers zwingend erforderlich. Als Bauherr der HELMA Eigenheimbau AG können Sie bei Ihrer Gemeinde das zuständige Versorgungsnetz für Ihr Wohngebiet erfragen. Je nach Anbieter ist die Anmeldung online oder telefonisch zu beantragen.

Zusätzlich zu den Antragsunterlagen, die Sie von Ihrem Netzbetreiber erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Anmeldung einreichen:

Benötigte Unterlagen

Wo bekommen Sie diese Unterlagen?

Amtlicher Lageplan Ihres Grundstücks

Im Katasteramt Ihrer Gemeinde (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen

Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma

Grundrissplan Ihres Hauses mit Einzeichnung des Hausanschlussraums

Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma

   

Warum benötigt jedes Grundstück einen eigenen Stromanschluss?

In Deutschland bekommt jedes Grundstück einen eigenen Stromanschluss, der für jede Wohnpartei mit einem separaten Stromzähler ausgestattet wird. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Netzbetreiber den exakten Verbrauch jeder Wohnpartei in Rechnung stellen können.

Wie kommt der Strom in Ihr Haus?

Ihr zuständiger Netzbetreiber wird eine Straßen-Tiefbaufirma damit beauftragen, die Stromleitung von der Anschlussstelle an der Straße bis zu Ihrem Hausanschlussraum zu verlegen. Der Anschluss in Ihrem Hausanschlussraum wird von den Installateuren vorgenommen, die für die Elektrik in ihrem Haus beauftragt werden. Anschließend wird Installation des Stromzählers wiederum von Ihrem Netzbetreiber vorgenommen.

Wie hoch sind die Hausanschlusskosten für Strom?

Die Kosten für die Tiefbauarbeiten, die notwendig sind, um den Hausanschluss für Strom zu ermöglichen, hängen maßgeblich von der Entfernung Ihrer Grundstücksgrenze, an der der Stromanschluss anliegt, bis zu Ihrem Hausanschlussraum ab. Sie sollten hierfür ca. 2.000 € bis 3.000 € an Budget einplanen.

Wann müssen Sie den Hausanschluss für Ihren Neubau beantragen?

Die Beantragung des Stromanschlusses benötigt in der Regel einige Zeit Vorlauf. Um sicherzustellen, dass Ihr Neubau rechtzeitig mit Strom versorgt wird, sollten Sie direkt nach Erteilung der Baugenehmigung Kontakt mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber aufnehmen.

Wie und wann können Sie Baustrom beantragen?

Um mit dem Bauvorhaben starten zu können, ist ein Baustromanschluss zwingend erforderlich. Genauso wie den Hausstromanschluss können Sie den Baustrom auch bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber beantragen. Dieser wird Ihnen den Antrag für den Baustromanschluss zusammen mit dem Antrag für den Hauswasseranschluss zuschicken oder Ihnen online zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass im Lageplan Ihres Grundstücks eingezeichnet wird, wo der Baustromanschluss zur Verfügung gestellt werden soll. Alternativ kann der Baustrom auch von einem Elektriker Ihrer Wahl in Ihrem Namen beantragt werden. Der Antrag muss lediglich von Ihnen unterschrieben werden, die Einreichung und die Aufstellung des Baustromkastens erledigt anschließend Ihr Elektriker für Sie.

Wasseranschluss

Hausanschluss für Wasser und Abwasser – Beantragung beim örtlichen Wasserversorger

Um Ihr HELMA Massivhaus der HELMA Eigenheimbau AG mit Wasser zu versorgen, ist ein Anschluss an das öffentliche Wassernetz unabdingbar. Zuständig ist hierfür der örtliche Wasserversorger, den Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen können. Die Unterlagen für den Antrag können Sie telefonisch oder ggf. online anfordern.  Ihr Versorger wird Ihnen die Antragsunterlagen dann auf elektronischem oder postalischem Weg zukommen lassen.

Zusätzlich zu den Antragsunterlagen müssen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung einsenden:

Benötigte Unterlagen

Wo bekommen Sie diese Unterlagen?

Amtlicher Lageplan Ihres Grundstücks

Im Katasteramt Ihrer Gemeinde (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen

Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma

Grundrissplan Ihres Hauses mit Einzeichnung des Hausanschlussraums

Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma

   

Warum benötigt jedes Grundstück einen Hauswasseranschluss?

In Deutschland bekommt jedes Grundstück einen eigenen Hauswasseranschluss, der für jede Wohnpartei mit einem separaten Wasserzähler ausgestattet wird. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Wasserwerke den exakten Verbrauch jeder Wohnpartei in Rechnung stellen können.

Wo befindet sich der nächstgelegene Trinkwasseranschluss?

In Neubaugebieten, die bereits voll erschlossen sind, befindet sich der nächstgelegene Trinkwasseranschluss direkt am Grundstück. Bei nicht erschlossenen Grundstücken oder in älteren Wohngebieten befindet sich der Anschluss für das Trinkwasser meistens auf der anliegenden Straße.

Ist der Abwasseranschluss beim Hauswasseranschluss automatisch enthalten?

Nein. Den Hausanschluss für Ihr Abwasser beantragen Sie nicht bei Ihrem örtlichen Wasserversorger, sondern beim Abwasserverband Ihrer Gemeinde. Den eigentlichen Abwasseranschluss auf Ihrem Grundstück müssen Sie selber erschließen lassen und zum Hauswasseranschluss für Abwasser überführen. In manchen Gemeinden wird ein Revisionsschacht vorgeschrieben. Diese sind begehbar und dienen der Instandhaltung und Reinigung der Leitungen. In der Regel empfiehlt es sich, den Tiefbauer Ihrer Wahl mit der Herstellung zu beauftragen, da sich diese gut mit den Tiefbauarbeiten vor Baubeginn kombinieren lässt. Ihrem Bebauungsplan können Sie auch entnehmen, ob Sie eine Regenwasserleitung einbauen und an das Abwassersystem anschließen lassen müssen. Abhängig von der Bodenbeschaffenheit variiert dies in den Gemeinden.

Wie hoch sind die Hausanschlusskosten für Wasser und Abwasser?

Abhängig von Ihrem Grundstück und Ihrem Baugebiet variieren auch die Hausanschlusskosten. Während die Kosten für die Herstellung des eigentlichen Hausanschlusses von den örtlichen Wasserversorgern meistens als Pauschale berechnet werden, werden die Tiefbaukosten, um die Zuführung vom nächstgelegenen Trinkwasseranschluss zum Hausanschluss herzustellen, nach Metern berechnet. Die Höhe der Kosten ist also auch abhängig davon, wie groß Ihr Grundstück ist, wie weit Ihr Haus von der Grundstücksgrenze zum nächstgelegenen Trinkwasseranschluss entfernt ist und wo sich der Hausanschlussraum in Ihrem Haus befindet.

Die folgende Tabelle gibt einen Kostenüberblick:

 

Kosten

Anmerkung

Herstellung Hauswasseranschluss

3.000 € bis 4.000 €

Wird durch das örtliche Wasserwerk ausgeführt.

Herstellung des Abwasseranschlusses

500 € bis 2.000 €

Wird durch einen Tiefbauer durchgeführt, idealerweise in Verbindung mit den üblichen Tiefbauarbeiten zum Baustart.

Einbau eines Revisionsschachts

Ca. 3.000 € bis 5.000 €

In manchen Gemeinden ist der Einbau eines Revisionsschachts vorgeschrieben.

Einbau und Anschluss einer Regenwasserentwässerung

Ca. 500 € bis 2.000 €

Abhängig von den Vorschriften zur Regenwasserentwässerung im Bauplan.

     

Wann müssen Sie den Abwasseranschluss und den Hauswasseranschluss beantragen?

Abwasseranschluss

Den Abwasseranschluss beantragen Sie mit dem sogenannten Entwässerungsantrag. Diesen bekommen Sie von HELMA zeitgleich mit dem Bauantrag und können ihn dann bei Ihrem örtlichen Abwasserverband einreichen.

Hauswasseranschluss

Die Beantragung des Hauswasseranschlusses bedarf in der Regel einige Zeit Vorlauf. Aus diesem Grund sollten Sie den Hauswasseranschluss so früh wie möglich beantragen. Sobald Sie die Baugenehmigung in den Händen halten, können Sie die Beantragung vornehmen.

Wie und wann können Sie Bauwasser beantragen?

Um mit dem Bauvorhaben starten zu können, ist ein Bauwasseranschluss zwingend erforderlich. Diesen können Sie, genauso wie auch den Hauswasseranschluss, bei Ihrem örtlichen Wasserversorger beantragen. Der Antrag für den Bauwasseranschluss wird Ihnen zusammen mit dem Antrag für den Hauswasseranschluss zugeschickt. Wichtig ist, dass im Lageplan Ihres Grundstücks eingezeichnet wird, wo der Bauwasseranschluss zur Verfügung gestellt werden soll.

Gasanschluss

Gas-Hausanschluss für Ihren Neubau – Beantragung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber

Sollten Sie sich trotz der umfangreichen Fördermöglichkeiten für Effizienzhäuser mit Wärmepume für eine Gasbrennwerttherme entscheiden, um Ihr neues HELMA Massivhaus der HELMA Eigenheimbau AG zu beheizen, ist ein Anschluss an das Erdgasnetz erforderlich. Bei Ihrer Gemeinde können Sie erfragen, welcher Netzbetreiber Ihr Grundstück mit Erdgas versorgt. Abhängig vom Anbieter können Sie die Beantragung Ihres Hausanschlusses online oder telefonisch vornehmen.

Zusammen mit den Antragsunterlagen, die Sie von Ihrem Versorger bekommen, müssen Sie folgende zusätzliche Unterlagen für die Beantragung einreichen:

Benötigte Unterlagen

Wo bekommen Sie diese Unterlagen?

Amtlicher Lageplan Ihres Grundstücks

Im Katasteramt Ihrer Gemeinde (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen

Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma

Grundrissplan Ihres Hauses mit Einzeichnung des Hausanschlussraums

Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma

   

Wann müssen Sie den Erdgas-Hausanschluss für Ihren Neubau beantragen?

Um sicherzustellen, dass Ihr Hausanschluss für Erdgas rechtzeitig verfügbar ist, sollten Sie die Beantragung frühzeitig vornehmen. Es empfiehlt sich, direkt nach der Erteilung Ihrer Baugenehmigung mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen.

Wie hoch sind die Hausanschlusskosten für Erdgas?

Zwischen der Versorgungsleitung in Ihrer Straße und Ihrem Hausanschlussraum muss ein Schacht ausgegraben werden, um die Zuführung herzustellen. Abhängig von der Entfernung und dem daraus resultierenden Aufwand für Tiefbauarbeiten richtet sich die Höhe der Hausanschlusskosten. In Ihrer Budgetplanung sollten Sie ca. 1.500 € bis 2.500 € für den Gas-Hausanschluss reservieren.

Inbetriebnahme und Wartung – Schornsteinfegerpflicht bei Gasbrennwertthermen

Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt die sogenannte Schornsteinfegerpflicht. Im Sinne der KÜO ist es vorgeschrieben, dass Gasbrennwertthermen bei der erstmaligen Inbetriebnahme vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger auf ihre Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäße Installation überprüft werden müssen. Nach der Abnahme erfolgt die jährliche Wartung Ihrer Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger. Für die erstmalige Abnahme durch den Schornsteinfeger müssen Sie mit ca. 100 € bis 150 € rechnen, für die jährliche Wartung mit ca. 50 € bis 100 €.

Telefon-/Internet-/TV-Anschluss

Hausanschluss für Telefon/Internet/(TV) – Beantragung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber

Um Telefon und Internet in Ihrem HELMA Massivhaus der HELMA Eigenheimbau AG benutzen zu können, benötigen Sie einen Hausanschluss für Telefon/Internet/TV. Welcher Netzbetreiber zuständig ist, Ihr Grundstück mit einem Telefonanschluss zu versorgen, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Anschließend können Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung setzen, die verfügbaren Bandbreiten für eine Internetverbindung erfragen und Ihren Hausanschluss beantragen.

Die Bauherrenberatung Ihres Netzbetreibers – Ihr Ansprechpartner für den Hausanschluss

Die Netzbetreiber stellen eine Bauherrenberatung zur Verfügung, mit der Sie sich für die Beantragung Ihres Hausanschlusses in Verbindung setzen können. Dort bekommen Sie alle wichtigen Informationen übermittelt. Dazu gehört eine Auskunft über die für Ihr Grundstück verfügbaren Bandbreiten und Tarife und eine Information zu den Unterlagen, die Sie für die Beantragung beschaffen und an den Netzbetreiber weitergeben müssen.

Welche Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Netzanbieter für die Beantragung des Hausanschlusses für Ihren Neubau?

  • Auftrag für die Herstellung einer Hauszuführung
  • Grundstück Nutzungs-Vertrag (GNV oder NVGG)
  • Erklärung zum GebäudePotentialausgleich
  • Erklärung zum Haftungs und Gewährleistungsausschluss für Netzarbeiten anderer Dienstleister
  • Grundstückseigentümer Erklärung

Welche Unterlagen benötigen Sie außerdem für den Netzanschluss von Telefon und Internet?

Benötigte Unterlagen

Wo bekommen Sie diese Unterlagen?

Amtlicher Lageplan Ihres Grundstücks

Im Katasteramt Ihrer Gemeinde (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen

Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma

Grundrissplan Ihres Hauses mit Einzeichnung des Hausanschlussraums

Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma

   

Wann sollten Sie sich um die Beantragung kümmern?

Die Netzbetreiber veranschlagen eine Mindestfrist von 20 Wochen vor dem geplanten Einzugstermin, bei Bodenfrost verzögern sich die Baumaßnahmen entsprechend. Um nicht unnötig unter Zeitdruck zu geraten, sollten Sie sich so schnell wie möglich um die Beantragung Ihres Hausanschlusses kümmern. Der beste Zeitpunkt dafür ist, wenn Sie Ihre Baugenehmigung in den Händen halten.

Welche Hausanschlusskosten kommen auf Sie zu?

Abhängig von Ihrem Netzbetreiber und der individuellen Situation vor Ort (benötigte Tiefbauleistung) variieren die Hausanschlusskosten bei erschlossenen Grundstücken zwischen 600 € und 1.000 €. Bei den meisten Netzbetreibern profitieren Sie allerdings bei einem anschließenden Vertragsabschluss für die Versorgung Ihres Hauses mit Telefon und Internet von besonders günstigen Konditionen. Auf jeden Fall lohnt es sich, die Vorteilskonditionen zu erfragen.


Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Sie Fragen zu den Hausanschlüssen in Ihrem Neubau haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stellen Ihnen gerne alle Informationen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

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