Hausanschlüsse für Ihren Neubau – Teil 3
In Teil 1 und 2 unserer Serie „Hausanschlüsse für Ihren Neubau“ haben Sie bereits die wichtigsten Fakten zu den Anschlüssen im Allgemeinen und Ihrem Hausanschluss an das Stromnetz sowie Baustrom erfahren. In Teil 3 schließen wir mit dem Hausanschluss für Wasser, Abwasser und Bauwasser an.
Hausanschluss für Wasser und Abwasser – Beantragung beim örtlichen Wasserversorger
Um Ihr Haus mit Wasser zu versorgen, ist ein Anschluss an das öffentliche Wassernetz unabdingbar. Zuständig ist hierfür der örtliche Wasserversorger, den Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen können. Die Unterlagen für den Antrag können Sie telefonisch oder ggf. online anfordern. Ihr Versorger wird Ihnen die Antragsunterlagen dann auf elektronischem oder postalischem Weg zukommen lassen.
Zusätzlich zu den Antragsunterlagen müssen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung einsenden:
Benötigte Unterlagen | Wo bekommen Sie diese Unterlagen? |
Amtlicher Lageplan Ihres Grundstücks | Im Katasteramt Ihrer Gemeinde (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) |
Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen | Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma |
Grundrissplan Ihres Hauses mit Einzeichnung des Hausanschlussraums | Bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma |
Warum benötigt jedes Grundstück einen Hauswasseranschluss?
In Deutschland bekommt jedes Grundstück einen eigenen Hauswasseranschluss, der für jede Wohnpartei mit einem separaten Wasserzähler ausgestattet wird. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Wasserwerke den exakten Verbrauch jeder Wohnpartei in Rechnung stellen können.
Wo befindet sich der nächstgelegene Trinkwasseranschluss?
In Neubaugebieten, die bereits voll erschlossen sind, befindet sich der nächstgelegene Trinkwasseranschluss direkt am Grundstück. Bei nicht erschlossenen Grundstücken oder in älteren Wohngebieten befindet sich der Anschluss für das Trinkwasser meistens auf der anliegenden Straße.
Ist der Abwasseranschluss beim Hauswasseranschluss automatisch enthalten?
Nein. Den Hausanschluss für Ihr Abwasser beantragen Sie nicht bei Ihrem örtlichen Wasserversorger, sondern beim Abwasserverband Ihrer Gemeinde. Den eigentlichen Abwasseranschluss auf Ihrem Grundstück müssen Sie selber erschließen lassen und zum Hauswasseranschluss für Abwasser überführen. In manchen Gemeinden wird ein Revisionsschacht vorgeschrieben. Diese sind begehbar und dienen der Instandhaltung und Reinigung der Leitungen. In der Regel empfiehlt es sich, den Tiefbauer Ihrer Wahl mit der Herstellung zu beauftragen, da sich diese gut mit den Tiefbauarbeiten vor Baubeginn kombinieren lässt. Ihrem Bebauungsplan können Sie auch entnehmen, ob Sie eine Regenwasserleitung einbauen und an das Abwassersystem anschließen lassen müssen. Abhängig von der Bodenbeschaffenheit variiert dies in den Gemeinden.
Wie hoch sind die Hausanschlusskosten für Wasser und Abwasser?
Abhängig von Ihrem Grundstück und Ihrem Baugebiet variieren auch die Hausanschlusskosten. Während die Kosten für die Herstellung des eigentlichen Hausanschlusses von den örtlichen Wasserversorgern meistens als Pauschale berechnet werden, werden die Tiefbaukosten, um die Zuführung vom nächstgelegenen Trinkwasseranschluss zum Hausanschluss herzustellen, nach Metern berechnet. Die Höhe der Kosten ist also auch abhängig davon, wie groß Ihr Grundstück ist, wie weit Ihr Haus von der Grundstücksgrenze zum nächstgelegenen Trinkwasseranschluss entfernt ist und wo sich der Hausanschlussraum in Ihrem Haus befindet.
Die folgende Tabelle gibt einen Kostenüberblick:
| Kosten | Anmerkung |
Herstellung Hauswasseranschluss | 3.000,- € bis 4.000,- € | Wird durch das örtliche Wasserwerk ausgeführt |
Herstellung des Abwasseranschlusses | 500,- € bis 2.000,- € | Wird durch einen Tiefbauer durchgeführt, idealerweise in Verbindung mit den üblichen Tiefbauarbeiten zum Baustart |
Einbau eines Revisionsschachts | Ca. 3.000,- € bis 5.000,- € | In manchen Gemeinden ist der Einbau eines Revisionsschachts vorgeschrieben |
Einbau und Anschluss einer Regenwasserentwässerung | Ca. 500,- € bis 2.000,- € | Abhängig von den Vorschriften zur Regenwasserentwässerung im Bauplan |
Wann müssen Sie den Abwasseranschluss und den Hauswasseranschluss beantragen?
Abwasseranschluss
Den Abwasseranschluss beantragen Sie mit dem sogenannten Entwässerungsantrag. Diesen bekommen Sie von HELMA zeitgleich mit dem Bauantrag und können ihn dann bei Ihrem örtlichen Abwasserverband einreichen.
Hauswasseranschluss
Die Beantragung des Hauswasseranschlusses bedarf in der Regel einige Zeit Vorlauf. Aus diesem Grund sollten Sie den Hauswasseranschluss so früh wie möglich beantragen. Sobald Sie die Baugenehmigung in den Händen halten, können Sie die Beantragung vornehmen.
Wie und wann können Sie Bauwasser beantragen?
Um mit dem Bauvorhaben starten zu können, ist ein Bauwasseranschluss zwingend erforderlich. Diesen können Sie, genauso wie auch den Hauswasseranschluss, bei Ihrem örtlichen Wasserversorger beantragen. Der Antrag für den Bauwasseranschluss wird Ihnen zusammen mit dem Antrag für den Hauswasseranschluss zugeschickt. Wichtig ist, dass im Lageplan Ihres Grundstücks eingezeichnet wird, wo der Bauwasseranschluss zur Verfügung gestellt werden soll.
In Teil 4 unserer Serie „Hausanschlüsse für Ihren Neubau“…
… erfahren Sie die wichtigsten Fakten zu Ihrem Hausanschluss für Erdgas - In Kürze hier auf Ihrem HELMA-Blog. Wenn Sie Fragen zu den Hausanschlüssen in Ihrem Neubau haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stellen Ihnen gerne alle Informationen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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