Was ist das GEG?
Die Abkürzung GEG steht für das Gebäudeenergiegesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es löst das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Das GEG-Gesetz bündelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Ebenfalls regelt das GEG die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen und legt fest, wie erneuerbare Energien in Bauwerken zum Einsatz kommen (müssen). Das grundlegende Ziel von Verordnungen und Gesetzen, die für die Errichtung von Neubauten und die Sanierung von Bestandsbauten festgelegt werden, ist es, allgemein geltende Richtlinien für umweltfreundliche und energiesparende Gebäude zu etablieren. Mit diesen energieeffizienten Wohngebäuden gelingt es uns, unsere Umwelt sowie wertvolle Ressourcen so nachhaltig wie möglich zu schonen und gleichzeitig ein angenehmes Raumklima für ein einzigartiges Wohlbefinden in unseren eigenen vier Wänden zu schaffen.
Warum wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) durch das GEG abgelöst?
Mit dem neuen GEG wurden die Inhalte aus mehreren Verordnungen zu einem modernen und leichter zu erfassenden Gesetz zusammengeführt. Dadurch wird die Einhaltung der Mindestanforderungen aus dem GEG erleichtert. Des Weiteren setzt das GEG die beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energiesparrecht für Gebäude aus dem Koalitionsvertrag 2017, die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 und des Klimaschutzprogramms 2030 um.
Wurden die energetischen Anforderungen durch das GEG verschärft?
Mit dem neuen GEG wurden die energetischen Mindestanforderungen sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten bewusst NICHT verschärft. Damit soll verhindert werden, dass Bau-, Sanierungs- und Wohnkosten weiter steigen und energieeffizientes Bauen erschwert wird.
Was ändert sich mit dem GEG?
Eine wesentliche Änderung, die das GEG mit sich bringt, ist die Zusammenführung der Energieeinsparverordnung mit dem EnEG und dem EEWärmeG. Dadurch wurde ein einheitliches und aufeinander abgestimmtes Gesetz geschaffen, dass alle energetischen Anforderungen an Gebäuden und die Verwendung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung miteinander vereint. Das Gebäudeenergiegesetz gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Des Weiteren wurde das Nachweisverfahren zur Einhaltung der energetischen Anforderungen beim Neubau von Wohngebäuden für die Bauherren vereinheitlicht. Auch wurden einschränkende Regelungen zum Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 beschlossen und eine energetische Beratung des Käufers oder Eigentümers von Ein- und Zweifamilienhäusern bei Verkäufen und größeren Sanierungen als verpflichtend festgelegt. Eine Übersicht über die weiteren wesentlichen Änderungen im Zuge des GEGs werden auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ausführlich erläutert.
Welche Mindestanforderungen aus dem GEG müssen beim Hausbau erfüllt werden?
Den Gesetzesinhalten aus dem Gebäudeenergiegesetz wird ein sogenanntes Referenzgebäude zugrunde gelegt, an dessen energetischen Standard jeder Neubau gemessen wird. Für jedes einzelne Bauteil des Referenzgebäudes wurden Wärmekoeffizienten und Gesamtenergiedurchlassgrade festgelegt, die die Dämmfähigkeit eines Gebäudeteils aufzeigen. Es ist darauf zu achten, dass nicht nur die Gebäudehülle, sondern auch die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden müssen und ein bestimmter Jahres-Primärenergiebedarf nicht überschritten werden darf. Beim Jahresprimärenergiebedarf handelt es sich um die Energie, gemessen am Referenzgebäude, die für den Betrieb der Heizung und der anderen elektrischen Anlagen aufgewendet werden muss. Zusätzlich ist es zwingend erforderlich, dass mindestens eine Komponente des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt wird, etwa in Form von Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Fernwärme.
Welche Mindestanforderungen aus dem GEG gelten für Altbauten / Sanierungen?
Das GEG umfasst nicht nur Regelungen für Neubauten, sondern definiert ebenfalls Pflichten für Eigentümer und Erwerber von Bestandsgebäuden. So muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass entweder das Dach oder die oberste Geschossdecke gedämmt ist und dabei bestimmte Referenzwerte eingehalten werden. Bei der Erneuerung von mehr als 10 % eines Bauteils muss anschließend ein Wärmedämmwert analog dem Referenzgebäude erreicht werden und bei der Putzerneuerung wird eine inkludierte Fassadendämmung verpflichtend. Des Weiteren dürfen Gas- und Ölheizungen eine Betriebszeit von maximal 30 Jahren nicht überschreiten, mit Ausnahme von Niedertemperatur – und Brennwertkesseln.
Was ist ein Energieausweis und seit wann gibt es ihn?
Der Energieausweis wurde im Jahr 2002 im Zusammenhang mit der ersten EnEV eingeführt und für Neubauten zum Pflichtdokument. Mit der überarbeiteten EnEV wurden ab 2007 auch Eigentümer von Bestandsgebäuden schrittweise in die Pflicht genommen, einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen zu lassen. 2009 wurde der Energieausweis schließlich für alle Wohngebäude verpflichtend. Der Energieausweis ist wie ein Gebäude-Steckbrief anzusehen. Er enthält sämtliche Daten, die energetisch von Bedeutung sein könnten und hilft, eine grobe Einschätzung über die zu erwartenden Energiekosten zu treffen. Aus diesem Grund ist der Energieausweis vor allem für (zukünftige) Mieter und Eigentümer ein sehr wichtiges Instrument, um die Nebenkosten transparent zu machen. Für Vermieter und Immobilienverkäufer ist der Energieausweis ebenso von Bedeutung, da für energetisch sehr effiziente Wohngebäude tendenziell auch eine höhere Miete bzw. ein höherer Kaufpreis verlangt werden kann.
Folgende Eckdaten zum Energieausweis sind von Bedeutung:
- Vermerkt werden wichtige Angaben zum Gebäude sowie zur Heizungsanlage und zur Warmwasseraufbereitung
- Der Energieausweis kann ausschließlich von ausgebildeten Fachleuten wie staatlich geprüfte Techniker, Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister oder Energieeffizienzexperten ausgestellt werden. Bei der Ausstellung ist größte Sorgfalt bei der Datenermittlung sicherzustellen. Aus diesem Grund ist eine Vor-Ort-Begehung verpflichtend durchzuführen. Gegebenenfalls können umfassende, geeignete Bildaufnahmen als Alternative vertretbar sein.
- Als Ergebnis ist die ermittelte Effizienzklasse sowie Vorschläge zu Modernisierungsmaßnahmen in den Energieausweis einzutragen. Seit Inkrafttreten des neuen GEGs ist auch eine Angabe der Treibhausgasemissionen auf Basis des Primärenergieverbrauchs/-bedarfs im Energieausweis verpflichtend geworden.
Wie werden die Anforderungen aus dem GEG für die Immobilien berechnet?
Für die Erstellung des Energieausweises können zwei verschiedene Berechnungsverfahren zugrunde gelegt werden. Die erste und gängige Methode berechnet die Primärenergie, die ein Neubau beanspruchen darf. Die alternative Methode ermittelt die maximal zulässige Energiemenge, die von einem Neubau verursacht werden kann. Soll diese Methode zur Anwendung kommen, muss allerdings eine explizite Genehmigung durch die zuständige Behörde beantragt werden. Wird Ihr Anliegen genehmigt, bekommen Sie die Auflage innerhalb eines Jahres nach Bauabschluss nachzuweisen, wie hoch Ihre Investitionskosten und Energieverbräuche waren und welche Erfahrungen Sie mit dem Berechnungsverfahren gemacht haben.
Für die Berechnung des Primärenergiebedarfs ist von großer Bedeutung, welcher Energieträger verwendet wird. Jeder einzelne Energieträger hat einen spezifischen Primärenergiefaktor, mit dem die verbrauchte Energie multipliziert werden muss, um den Primärenergiebedarf zu berechnen. Es kommen beispielsweise Holzpellets, Erdgas oder Elektrizität infrage. Fernwärme ist sehr standortabhängig, aber eine stets klimafreundliche Option. Unablässig ist es in jedem Fall, zumindest einen Teil der Energieversorgung durch erneuerbare Energien abzudecken.
Wie wird sichergestellt, dass ich nach der Fertigstellung meines HELMA-Neubaus einen Energieausweis ausgestellt bekomme?
Wie in den BLB (Bau- und Leistungsbeschreibung) verankert, werden alle HELMA-Häuser als Effizienzhaus 55 EE ausgeführt. Die moderne Anlagentechnik aller HELMA-Massivhäuser umfasst eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Alternativ können HELMA Bauherren auch eine noch effizientere Erdwärmepumpe oder Abluftwärmepumpe favorisieren. Für noch mehr Effektivität in Ihren eigenen vier Wänden empfehlen wir Ihnen außerdem eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und / oder eines unserer attraktiven Photovoltaik-Pakete. Unabhängig von der gewählten Anlagentechnik wird nach Abschluss aller Baumaßnahmen der sogenannte Blower-Door-Test durchgeführt, um die Erreichung des gewünschten Standards sicherzustellen. Hierbei werden die Luftdichtheit des Gebäudes und die Einhaltung der Grenzwerte gemäß GEG überprüft. Nach der Übergabe Ihres neuen Traumhauses an Sie wird der Energieausweis angefertigt und Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt.
Wenn auch Sie Interesse haben, Eigentümer eines attraktiven, energieeffizienten HELMA-Massivhauses zu werden, zögern Sie nicht, sich den kostenlosen HELMA-Hauskatalog zu bestellen oder uns persönlich zu kontaktieren. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen und beraten Sie ehrlich!